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   BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02   

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BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02 (https://dejure.org/2003,1557)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2003 - 4 AZR 156/02 (https://dejure.org/2003,1557)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2003 - 4 AZR 156/02 (https://dejure.org/2003,1557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit

  • IWW

    BeschFG 1985 § 2 Abs. 1 Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 6 Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 7 Hausta... rifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 8 Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 9 TzBfG § 4 Abs. 1
    EBeschFG 1985, Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften; Prinzip der Gleichbehandlung bei Teilzeit (Pro-rata-temporis-Gleichbehandlung) ; Monatliche Zuschläge als Indiz für einen Vergütungsbestandteil; Zahlung von Zuschlägen "zur Anerkennung der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit

  • Judicialis

    BeschFG 1985 § 2 Abs. 1; ; Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 6; ; Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 7;... ; Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 8; ; Haustarifvertrag Stilke Buch- und Zeitschriftenhandelsgesellschaft mbH § 9; ; TzBfG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Tarifauslegung; Zulage; Gleichbehandlung; Teilzeit - Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmens-/Betriebszugehörigkeit; Anspruch auf den vollen Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte? Tarifauslegung; Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei nur ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariflicher Zuschlag für Unternehmens-/Betriebszugehörigkeit: Zulässige zeitanteilige Kürzung bei Teilzeitbeschäftigten ? Grundprinzip des pro-rata-temporis bei Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit/ Betriebszugehörigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Teilzeitbeschäftigten dürfen Zuschläge für die Betriebszugehörigkeit zeitanteilig gekürzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 34
  • MDR 2003, 1299
  • NZA 2004, 991
  • BB 2003, 2132
  • DB 2003, 1849
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 618/95

    Jubiläumszuwendung - Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um die Gewährung von Sonderkonditionen für Darlehen zum Erwerb von Immobilien nach vierjähriger Beschäftigungsdauer (BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36), um betriebliche Altersversorgung (25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 40 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 38), um einmalige Zuwendungen, zB solche, die der Arbeitgeber nach Vollendung einer bestimmten Dienstzeit zahlt, und um sogenannte Jubiläumszuwendungen (22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45).

    (8) Der Hinweis auf die Entscheidung des Zehnten Senats vom 22. Mai 1996 (- 10 AZR 618/95 - AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45) geht fehl.

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Wenn eine an der Grundvergütung orientierte anteilige Kürzung von Weihnachtsgratifikation, Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG und einem eventuell gewährten zusätzlichen Urlaubsgeld zulässig ist (BAG 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - AP BUrlG § 11 Nr. 29 = EzA BUrlG § 11 Nr. 28; 15. November 1989 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220 = AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 11 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 5; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314), weil diese Leistungen zwar - auch - zum Ausgleich erhöhter Ausgaben anläßlich des Weihnachtsfestes oder des Urlaubs gezahlt werden, die für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen anfallen, aber dennoch hier der Entgeltcharakter der Leistung wesentlich überwiegt, hat das für "zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit" monatlich geleistete "Zuschläge" je nach "Betriebszugehörigkeit" gleichermaßen zu gelten.
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Wenn eine an der Grundvergütung orientierte anteilige Kürzung von Weihnachtsgratifikation, Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG und einem eventuell gewährten zusätzlichen Urlaubsgeld zulässig ist (BAG 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - AP BUrlG § 11 Nr. 29 = EzA BUrlG § 11 Nr. 28; 15. November 1989 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220 = AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 11 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 5; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314), weil diese Leistungen zwar - auch - zum Ausgleich erhöhter Ausgaben anläßlich des Weihnachtsfestes oder des Urlaubs gezahlt werden, die für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen anfallen, aber dennoch hier der Entgeltcharakter der Leistung wesentlich überwiegt, hat das für "zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit" monatlich geleistete "Zuschläge" je nach "Betriebszugehörigkeit" gleichermaßen zu gelten.
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um die Gewährung von Sonderkonditionen für Darlehen zum Erwerb von Immobilien nach vierjähriger Beschäftigungsdauer (BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36), um betriebliche Altersversorgung (25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 40 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 38), um einmalige Zuwendungen, zB solche, die der Arbeitgeber nach Vollendung einer bestimmten Dienstzeit zahlt, und um sogenannte Jubiläumszuwendungen (22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Wenn eine an der Grundvergütung orientierte anteilige Kürzung von Weihnachtsgratifikation, Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG und einem eventuell gewährten zusätzlichen Urlaubsgeld zulässig ist (BAG 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 - AP BUrlG § 11 Nr. 29 = EzA BUrlG § 11 Nr. 28; 15. November 1989 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220 = AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 11 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 5; 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314), weil diese Leistungen zwar - auch - zum Ausgleich erhöhter Ausgaben anläßlich des Weihnachtsfestes oder des Urlaubs gezahlt werden, die für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen anfallen, aber dennoch hier der Entgeltcharakter der Leistung wesentlich überwiegt, hat das für "zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit" monatlich geleistete "Zuschläge" je nach "Betriebszugehörigkeit" gleichermaßen zu gelten.
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 617/95

    Funktionszulage für teilzeitbeschäftigte Schreibkräfte

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    So ist zB kürzungsfähig eine Funktionszulage, die ein Arbeitsentgelt für die Verrichtung von Arbeit in einer bestimmten Funktion darstellt (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18).
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    In dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Fall, den der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 11. Dezember 1996 (- 10 AZR 359/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 19 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 10) entschieden hat, - Zulage für Angestellte bei den Sicherheitsdiensten des Bundes -, sei in den tariflichen Regelungen eine Bestimmung enthalten gewesen, die die Fortzahlung der Zulage für andere Zeiten als die der tatsächlichen Arbeitsleistung, der Entgeltfortzahlung und des Urlaubs ausgeschlossen habe.
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93

    Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um die Gewährung von Sonderkonditionen für Darlehen zum Erwerb von Immobilien nach vierjähriger Beschäftigungsdauer (BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36), um betriebliche Altersversorgung (25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 40 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 38), um einmalige Zuwendungen, zB solche, die der Arbeitgeber nach Vollendung einer bestimmten Dienstzeit zahlt, und um sogenannte Jubiläumszuwendungen (22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 302/00

    Eingruppierung eines Technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 1. August 2001 - 4 AZR 302/00 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 282, zu I 6 a der Gründe).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96

    Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02
    Dabei ist der Zweck der Leistung dafür maßgebend, ob den Teilzeitbeschäftigten ein Anspruch auf die volle Leistung oder nur ein ihrer Arbeitszeit entsprechender Anteil zusteht (BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 477/96 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 68 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 57, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Hamburg, 16.01.2002 - 5 Sa 76/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Auszahlung von Zuschlägen; Gekürzte Zahlung

  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 17/93
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. April 2003 - 4 AZR 156/02 - BAGE 106, 34; 1. August 2001 - 4 AZR 302/00 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 282).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. April 2003 - 4 AZR 156/02 - BAGE 106, 34; 1. August 2001 - 4 AZR 302/00 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 282).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 Sa 111/02

    Verschaffungsanspruch auf eine Zusatzversorgung für befristet im öffentlichen

    Denn die Auslegung darf nicht beim reinen Wortlaut stehen bleiben, sie hat vielmehr den maßgeblichen Sinn der Erklärung zu erforschen, ohne am Buchstaben zu haften (BAG Urteil v. 16.4.2003 - 4 AZR 156/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 1 Sa 1903/06

    Dienstplanmäßiger Schichtdienst - Feiertagszuschlag - öffentlicher Dienst

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 09.12.2006 - 9 AZR 335/06 - n. v., juris, unter II. 2. a), ständige Rechtsprechung; vom 16. April 2003 - 4 AZR 156/02 - BAGE 106, 34 = AP Nr. 85 zu § 2 BeschFG 1985, unter II. 1.; vom 01.08.2001 - 4 AZR 302/00 - AP Nr. 282 zu §§ 22, 23 BAT 1975, unter I. 6.).
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